Begriffe in der Konfliktbearbeitung

Allparteilichkeit 

Allparteilichkeit bezeichnet eine Haltung der Bereitschaft zur Identifikation und Parteilichkeit mit allen an einem System oder einem Konflikt beteiligten Personen.

Bedürfnis Unter Bedürfnis versteht man den Zustand oder das Erleben eines Mangels, verbunden mit dem Wunsch Abhilfe zu schaffen.
Eigenverantwortung Als Eigenverantwortung oder Selbstverantwortung bezeichnet man die Bereitschaft und die Pflicht, für das eigene Handeln und Unterlassen Verantwortung zu übernehmen. Dies gilt ebenso für das Verhalten im Konfliktfall sowie das Erarbeiten von Konfliktlösungen.
Ergebnisoffenheit Das zu erzielende Ergebnis ist nicht von vornherein festgelegt.
Eskalation/Deeskalation Unter Eskalation versteht man im Konfliktmanagement Verhaltensmuster, die zum Übergang eines Konfliktes in einen höheren Intensitätsgrad führen. Wechselseitig verschärfende Aktionen und Reaktionen tragen zur Eskalation bei. Deeskalation bedeutet das Abschwächen bzw. Verhindern von Konflikten und sich aufschaukelnden Prozessen, also Rückkopplungen.
Freiwilligkeit Freiwilligkeit bezeichnet die subjektiv empfundene menschliche Fähigkeit, bei verschiedenen Wahlmöglichkeiten eine bewusste Entscheidung treffen zu können. In der Konfliktbearbeitung bezeichnet Freiwilligkeit die freiwillige Teilnahme der Parteien an den Maßnahmen z.B. einer Mediation.
Informiertheit  Informiertheit bedeutet, dass alle Konfliktparteien über die entscheidungsrelevanten Tatsachen und die Rechtslage informiert sein müssen.
Interesse Unter Interesse versteht man die kognitive Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt. Je größer diese Anteilnahme ist, desto stärker ist das Interesse der Person für diese Sache.
Intervention Intervention bezeichnet das Eingreifen einer bis dahin unbeteiligten Partei in eine Situation. Meist ist damit das Einschreiten in einen fremden Konflikt gemeint mit dem Ziel, diesen zu lösen oder in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Konflikt im Arbeitsleben Konflikte im Arbeitsleben können auftreten, wenn arbeitsbedingte oder arbeitsrelevante Interessen, Zielsetzungen oder Wertvorstellungen von Personen, Arbeitsgruppen oder Organisationseinheiten miteinander unvereinbar sind oder unvereinbar erscheinen.
Konfliktfähigkeit Der Begriff der Konfliktfähigkeit (Streitfähigkeit) beschreibt die Fähigkeit, eine Auseinandersetzung aufzunehmen, konstruktiv zu bewältigen oder nach Möglichkeit bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Konfliktursachen Die Ursachen hinter Konflikten sind vielfältig. Häufig sind es mehrere, die einander bedingen oder sich überschneiden. Häufige Ursachen von Konflikten in Organisationen sind: individuelle Wahrnehmungsunterschiede, begrenzte Ressourcen, Organisationsstrukturen, Organisationsabläufe, voneinander abhängige Arbeiten, Rollenkonflikte, unfaire Behandlung, Verletzung des Territoriums, Veränderungen.
Konsens Konsens bedeutet die übereinstimmende Meinung von Personen zu einer bestimmten Frage ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.
Mediation Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
Neutralität Neutralität bezeichnet die unparteiische, unvoreingenommene Haltung im Konfliktfall.
Unabhängigkeit  Unabhängigkeit steht für den Zustand der Selbständigkeit und Selbstbestimmung als auch für die Fähigkeit einer Person zur Selbstbestimmung. Als unabhängig werden Personen und Organisationen bezeichnet, die ohne engere Bindung und Einfluss anderer Parteien agieren.
Verschwiegenheitspflicht   Die Verschwiegenheitspflicht (Schweigepflicht) ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen z.B. Ärzte, Juristen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Privatpersonen (Berufsgeheimnisträger) als auch Amtsträger des Staates selbst (sogenanntes Amtsgeheimnis).
Vertraulichkeit Vertraulichkeit ist die Eigenschaft einer Nachricht, nur für einen beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein. Weitergabe und Veröffentlichung sind nicht erwünscht. Vertraulichkeit wird durch Rechtsnormen geschützt, sie kann auch durch technische Mittel gefördert oder erzwungen werden.